Tarife

Hauptwohnsitz in Bad Vöslau

Für Bad Vöslauer Bürgerinnen und Bürger gelten pro Schuljahr folgende Tarife:

Einzelunterricht mit 25 Minuten
    für Kinder € 476.-
    für Erwachsene € 741.-
Einzelunterricht mit 30 Minuten
    für Kinder € 571.-
    für Erwachsene € 890.-
Einzelunterricht mit 40 Minuten
    für Kinder € 661.-
    für Erwachsene € 1.028.-
Einzelunterricht mit 50 Minuten
    für Kinder € 762.-
    für Erwachsene € 1.184.-
Unterricht in Dreiergruppen
    für Kinder € 383.-
Gruppe ab 4 Personen
    für Kinder € 367.-
    für Erwachsene € 609.-
Kurs-Unterricht (EMP, Ballett)
    für Kinder - 50 Minuten € 352.-
    Ballett - 75 Minuten € 527.-

Hauptwohnsitz außerhalb Bad Vöslau

Für Bürgerinnen und Bürger ohne Hauptwohnsitz in Bad Vöslau gelten pro Schuljahr folgende Tarife:

Einzelunterricht mit 25 Minuten  
    für Kinder € 910.-
    für Erwachsene € 1.312.-
Einzelunterricht mit 30 Minuten  
    für Kinder € 1.092.-
    für Erwachsene  € 1.575.-
Einzelunterricht mit 40 Minuten  
    für Kinder € 1.269.-
    für Erwachsene  € 1.828.-
Einzelunterricht 50 Minuten  
    für Kinder € 1.467.-
    für Erwachsene € 2.114.-
Unterricht in Dreiergruppen  
    für Kinder € 734.-
Gruppe ab 4 Personen  
    für Kinder € 705.-
    für Erwachsene € 1.036.-
Kurs-Unterricht (EMP, Ballett)  
    für Kinder - 50 Minuten € 674.-
    Ballett - 75 Minuten € 1.012.-

Ermäßigungen

Für MusikschülerInnen mit Hauptwohnsitz Bad Vöslau besteht die Möglichkeit, um eine Ermäßigung des Schulgeldes anzusuchen. Diesem Ansuchen ist ein Einkommensnachweis beizulegen:

  • Bei mehr als einer Unterrichtseinheit innerhalb einer Familie wird ab einem Familieneinkommen bis netto € 1.600,- ohne Familienbeihilfe, plus € 240,- je unversorgtem Kind ab der zweiten Unterrichtseinheit eine Ermäßigung von 20 % gewährt.
  • Bei einem Familieneinkommen bis netto € 1.200,-- ohne Familienbeihilfe, plus € 240,- je unversorgtem Kind, ist eine Ermäßigung von 20 % schon bei einer Unterrichtseinheit möglich. Die Ermäßigungen werden nur für Kinder und Studenten, solange sie Familienbeihilfe beziehen, gewährt.