Tarife

Hauptwohnsitz in Bad Vöslau

Für Bad Vöslauer Bürgerinnen und Bürger gelten pro Schulmonat folgende Tarife:

Einzelunterricht mit 25 Minuten
    für Kinder € 53,00.-
    für Erwachsene € 82,50.-
Einzelunterricht mit 30 Minuten
    für Kinder € 63,50.-
    für Erwachsene € 99,00.-
Einzelunterricht mit 40 Minuten
    für Kinder € 73,60.-
    für Erwachsene € 114,40.-
Einzelunterricht mit 50 Minuten
    für Kinder € 84,80.-
    für Erwachsene € 131,80.-
Unterricht in Dreiergruppen
    für Kinder € 42,60.-
Gruppe ab 4 Personen
    für Kinder € 40,80-
    für Erwachsene € 67,80.-
Kurs-Unterricht (EMP, Ballett)
    für Kinder - 50 Minuten € 39,20.-
    Ballett - 75 Minuten € 58,60.-

Hauptwohnsitz außerhalb Bad Vöslau

Für Bürgerinnen und Bürger ohne Hauptwohnsitz in Bad Vöslau gelten pro Schulmonat folgende Tarife:

Einzelunterricht mit 25 Minuten  
    für Kinder € 101,30.-
    für Erwachsene € 146,00.-
Einzelunterricht mit 30 Minuten  
    für Kinder € 121,50.-
    für Erwachsene  € 175,20.-
Einzelunterricht mit 40 Minuten  
    für Kinder € 141,20.-
    für Erwachsene  € 203,40.-
Einzelunterricht 50 Minuten  
    für Kinder € 163,30.-
    für Erwachsene € 235,20.-
Unterricht in Dreiergruppen  
    für Kinder € 81,60.-
Gruppe ab 4 Personen  
    für Kinder € 78,40.-
    für Erwachsene € 115,30.-
Kurs-Unterricht (EMP, Ballett)  
    für Kinder - 50 Minuten € 75,00.-
    Ballett - 75 Minuten € 112,60.-

Ermäßigungen

Für MusikschülerInnen mit Hauptwohnsitz Bad Vöslau besteht die Möglichkeit, um eine Ermäßigung des Schulgeldes anzusuchen. Diesem Ansuchen ist ein Einkommensnachweis beizulegen:

  • Bei mehr als einer Unterrichtseinheit innerhalb einer Familie wird ab einem Familieneinkommen bis netto € 1.600,- ohne Familienbeihilfe, plus € 240,- je unversorgtem Kind ab der zweiten Unterrichtseinheit eine Ermäßigung von 20 % gewährt.
  • Bei einem Familieneinkommen bis netto € 1.200,-- ohne Familienbeihilfe, plus € 240,- je unversorgtem Kind, ist eine Ermäßigung von 20 % schon bei einer Unterrichtseinheit möglich. Die Ermäßigungen werden nur für Kinder und Studenten, solange sie Familienbeihilfe beziehen, gewährt.