Tarife

Hauptwohnsitz in Bad Vöslau

Für Bad Vöslauer Bürgerinnen und Bürger gelten pro Schuljahr folgende Tarife:

Einzelunterricht mit 25 Minuten
    für Kinder € 445.-
    für Erwachsene € 693.-
Einzelunterricht mit 30 Minuten
    für Kinder € 534.-
    für Erwachsene € 832.-
Einzelunterricht mit 40 Minuten
    für Kinder € 618.-
    für Erwachsene € 961.-
Einzelunterricht mit 50 Minuten
    für Kinder € 713.-
    für Erwachsene € 1.107.-
Unterricht in Dreiergruppen
    für Kinder € 358.-
Gruppe ab 4 Personen
    für Kinder € 343.-
    für Erwachsene € 570.-
Kurs-Unterricht (EMP, Ballett)
    für Kinder - 50 Minuten € 329.-
    Ballett - 75 Minuten € 493.-

Hauptwohnsitz außerhalb Bad Vöslau

Für Bürgerinnen und Bürger ohne Hauptwohnsitz in Bad Vöslau gelten pro Schuljahr folgende Tarife:

Einzelunterricht mit 25 Minuten  
    für Kinder € 851.-
    für Erwachsene € 1.227.-
Einzelunterricht mit 30 Minuten  
    für Kinder € 1.021.-
    für Erwachsene  € 1.472.-
Einzelunterricht mit 40 Minuten  
    für Kinder € 1.186.-
    für Erwachsene  € 1.709.-
Einzelunterricht 50 Minuten  
    für Kinder € 1.371.-
    für Erwachsene € 1.976.-
Unterricht in Dreiergruppen  
    für Kinder € 686.-
Gruppe ab 4 Personen  
    für Kinder € 659.-
    für Erwachsene € 969.-
Kurs-Unterricht (EMP, Ballett)  
    für Kinder - 50 Minuten € 630.-
    Ballett - 75 Minuten € 946.-

Ermäßigungen

Für MusikschülerInnen mit Hauptwohnsitz Bad Vöslau besteht die Möglichkeit, um eine Ermäßigung des Schulgeldes anzusuchen. Diesem Ansuchen ist ein Einkommensnachweis beizulegen:

  • Bei mehr als einer Unterrichtseinheit innerhalb einer Familie wird ab einem Familieneinkommen bis netto € 1.600,- ohne Familienbeihilfe, plus € 240,- je unversorgtem Kind ab der zweiten Unterrichtseinheit eine Ermäßigung von 20 % gewährt.
  • Bei einem Familieneinkommen bis netto € 1.200,-- ohne Familienbeihilfe, plus € 240,- je unversorgtem Kind, ist eine Ermäßigung von 20 % schon bei einer Unterrichtseinheit möglich. Die Ermäßigungen werden nur für Kinder und Studenten, solange sie Familienbeihilfe beziehen, gewährt.